Scholz-Ministerium lehnt Sonderregelung für den Wiederaufbau ab

Pressemitteilung

Berlin. Das Bundesfinanzministerium lehnt eine steuerliche Ausnahmereglung für Mitarbeiter deutscher Baufirmen in Luxemburg, die sich am Wiederaufbau nach dem Hochwasser beteiligen wollen, ab. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Eifeler Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder hervor.

Schnieder hatte sich Ende Juli an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und auf die besonderen Schwierigkeiten beim Wiederaufbau im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet hingewiesen. Zahlreiche Baufirmen in der Region geraten beim Wiederaufbau an ihre Kapazitätsgrenzen, da ihre Mitarbeiter häufig auf Baustellen in Luxemburg gebunden sind. Aufgrund der Regelungen des Doppelbesteuerungs-abkommens zwischen Deutschland und Luxemburg können diese Mitarbeiter kurzfristig nicht auf deutschen Baustellen eingesetzt werden, ohne steuerliche Nachteile zu erhalten. Schnieder hatte sich daher für eine Ausnahmeregelung oder steuerliche Vergünstigungen für die betroffenen Mitarbeiter eingesetzt.

„Die Antwort des Bundesfinanzministeriums ist mehr als ernüchternd. Wir brauchen in den Hochwasserregionen unbürokratische Regelungen und alle verfügbaren Kapazitäten für einen schnellen Wiederaufbau. Ich werde weiter auf pragmatische Lösungen im Sinne der Betroffenen drängen“, so Schnieder.

Das Bundesfinanzministerium begründet seine Entscheidung damit, dass eine Ausnahmeregelung eine Besserstellung der betroffenen Beschäftigten gegenüber im Inland beschäftigten Arbeitnehmern bedeuten würde.Berlin. Das Bundesfinanzministerium lehnt eine steuerliche Ausnahmereglung für Mitarbeiter deutscher Baufirmen in Luxemburg, die sich am Wiederaufbau nach dem Hochwasser beteiligen wollen, ab. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Eifeler Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder hervor.

Schnieder hatte sich Ende Juli an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und auf die besonderen Schwierigkeiten beim Wiederaufbau im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet hingewiesen. Zahlreiche Baufirmen in der Region geraten beim Wiederaufbau an ihre Kapazitätsgrenzen, da ihre Mitarbeiter häufig auf Baustellen in Luxemburg gebunden sind. Aufgrund der Regelungen des Doppelbesteuerungs-abkommens zwischen Deutschland und Luxemburg können diese Mitarbeiter kurzfristig nicht auf deutschen Baustellen eingesetzt werden, ohne steuerliche Nachteile zu erhalten. Schnieder hatte sich daher für eine Ausnahmeregelung oder steuerliche Vergünstigungen für die betroffenen Mitarbeiter eingesetzt.

„Die Antwort des Bundesfinanzministeriums ist mehr als ernüchternd. Wir brauchen in den Hochwasserregionen unbürokratische Regelungen und alle verfügbaren Kapazitäten für einen schnellen Wiederaufbau. Ich werde weiter auf pragmatische Lösungen im Sinne der Betroffenen drängen“, so Schnieder.

Das Bundesfinanzministerium begründet seine Entscheidung damit, dass eine Ausnahmeregelung eine Besserstellung der betroffenen Beschäftigten gegenüber im Inland beschäftigten Arbeitnehmern bedeuten würde.