
Foto: Tobias Koch
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Antragsformalitäten der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für die Geschädigten der Flutkatastrophe angepasst und flexibler gestaltet. „Das BMWi hat eine Ausnahmeregelung für Betroffene der Flutkatastrophe in Kraft gesetzt und die Antragsanforderungen deutlich vereinfacht. So kann beispielsweise mit den Aufbauarbeiten bereits vor Antragsstellung begonnen werden. Anträge aus den betroffenen Gebieten werden zudem bevorzugt bearbeitet“, berichtet der Eifeler Bundestagsabgeordnete Patrick Schneider.
Schnieder hatte sich gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zudem für eine Fristverlängerung beim Bundesprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ eingesetzt. Betroffene der Flutkatastrophe hatten Schnieder berichtet, dass das Bundesprogramm erhebliche Auftragskapazitäten bei Handwerkern in der Region binden würde. Da viele Antragssteller aufgrund der Fristen des Programms nur bis Ende des Jahres Zeit haben, die Maßnahmen fertigzustellen, war es den Handwerksbetrieben nicht möglich, die Aufträge zu verschieben und zunächst Aufträge der von der Flutkatastrophe Betroffenen anzunehmen. Auch hier gibt es nun eine Lösung. „Es wurde nun eine Regelung gefunden, mit der Fristverlängerungen unproblematisch möglich sind. Die eigentlich Ende 2021 auslaufenden Fristen können hierdurch bis Ende 2022 unkompliziert verlängert werden.“, so Schnieder. Sofern sich Auftraggeber und Handwerker einig sind, könnten damit die für den Wiederaufbau benötigten Handwerkskapazitäten freigegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Betroffene beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de <http://www.bafa.de> oder unter Tel.: 06196 908-1625).
Empfehlen Sie uns!